Was regelmäßig datenschutzrechtlich zulässig sein soll und wohl auch ist, wenn Sie als Unternehmen Weihnachtsgrüße per E-Mail verschicken wollen, finden Sie hier sehr gut aufgearbeitet. https://www.activemind.de/magazin/weihnachtsgruesse-dsgvo/ Sie benötigen also die Einwilligung Ihrer Kunden, Geschäftspartner und weiteren E-Mail Empfänger, deren E-Mail Adresse und Namen (personenbezogene Daten) zu verarbeiten. In Ausnahmefällen bedarf es der Einwilligung dann nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Weihnachtsgruß keine unzumutbar belästigende Werbung darstellt. So müssen Sie die E-Mail Adresse durch den Empfänger der Weihnachts-E-Mail im Zusammenhang mit Direktwerbung in der Vergangenheit erhalten und dieser der Zusendung nicht widersprochen haben, worauf sie klar und deutlich hingewiesen haben….
Seit dem Urteil des BGH vom 28.05.2020 nimmt die Ungewissheit über die datenschutzkonforme Verwendung von Cookies ein Ende, zunächst. Denn auch wenn die genauen technischen Anforderungen der Umsetzung weder durch das Urteil des BGH noch das des EuGH eindeutig sind, so muss der Nutzer einer Webseite vor dem Einsatz jeglicher Cookies nicht nur informiert werden, sondern im Fall von nicht zwingend zur Nutzung des Onlineangebots notwendigen Cookies seine aktive Zustimmung per Klick und Häkchen und Button erteilen. Weiteres zum BGH Urteil und seiner Konsequenzen: https://www.activemind.de/magazin/bgh-cookies/ Weiteres zu den groben technischen Anforderungen: https://www.activemind.de/magazin/cookie-consent-banner/#rechtsquellen Bedeutete das EuGH Urteil eine Empfehlung, dürfte das…
In Zeiten, die eine immer größer werdenden Anspruch an die Flexibilität von Arbeitsabläufe stellen, greifen immer mehr Unternehmen auf die Erledigung von unternehmensrelevanten Aufgaben im Home Office zurück. Vor allem in Zeiten von Corona (SARS-CoV-2) lagern viele Unternehmen die geschäftlichen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitern außerhalb der Geschäftsräume aus, nicht zuletzt, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Arbeiten an jedem beliebigen Ort birkt zudem die Chance mit größerer Flexibilität auf größer werdende Herausforderungen an zeitliche Abläufe reagieren zu können. Kommunikation kann mit den richtigen Tools, schneller, strukturierter und zielgerichteter geführt werden und darüber hinaus den Bedarf an physischen Arbeitsplätzen und -räumen…
Neben der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter, die neben die Bemühungen um Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs tritt, stellt sich vielen die Frage, welche Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus überhaupt möglich sind. Neben vielen arbeitsrechtlichen Vorgaben müssen insbesondere auch die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befolgt werden. https://www.activemind.de/magazin/datenschutz-corona/ Auch wenn § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie auch Gesundheitsdaten, durch das Unternehmen zur Gewährleistung der Gesundheit der Mitarbeiter wie auch der Funktionsfähigkeit des Unternehmen selbst verarbeiten kann, so ist die Befragung der…