Was regelmäßig datenschutzrechtlich zulässig sein soll und wohl auch ist, wenn Sie als Unternehmen Weihnachtsgrüße per E-Mail verschicken wollen, finden Sie hier sehr gut aufgearbeitet. https://www.activemind.de/magazin/weihnachtsgruesse-dsgvo/ Sie benötigen also die Einwilligung Ihrer Kunden, Geschäftspartner und weiteren E-Mail Empfänger, deren E-Mail Adresse und Namen (personenbezogene Daten) zu verarbeiten. In Ausnahmefällen bedarf es der Einwilligung dann nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Weihnachtsgruß keine unzumutbar belästigende Werbung darstellt. So müssen Sie die E-Mail Adresse durch den Empfänger der Weihnachts-E-Mail im Zusammenhang mit Direktwerbung in der Vergangenheit erhalten und dieser der Zusendung nicht widersprochen haben, worauf sie klar und deutlich hingewiesen haben….