Was regelmäßig datenschutzrechtlich zulässig sein soll und wohl auch ist, wenn Sie als Unternehmen Weihnachtsgrüße per E-Mail verschicken wollen, finden Sie hier sehr gut aufgearbeitet. https://www.activemind.de/magazin/weihnachtsgruesse-dsgvo/ Sie benötigen also die Einwilligung Ihrer Kunden, Geschäftspartner und weiteren E-Mail Empfänger, deren E-Mail Adresse und Namen (personenbezogene Daten) zu verarbeiten. In Ausnahmefällen bedarf es der Einwilligung dann nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Weihnachtsgruß keine unzumutbar belästigende Werbung darstellt. So müssen Sie die E-Mail Adresse durch den Empfänger der Weihnachts-E-Mail im Zusammenhang mit Direktwerbung in der Vergangenheit erhalten und dieser der Zusendung nicht widersprochen haben, worauf sie klar und deutlich hingewiesen haben….
Seit dem Urteil des BGH vom 28.05.2020 nimmt die Ungewissheit über die datenschutzkonforme Verwendung von Cookies ein Ende, zunächst. Denn auch wenn die genauen technischen Anforderungen der Umsetzung weder durch das Urteil des BGH noch das des EuGH eindeutig sind, so muss der Nutzer einer Webseite vor dem Einsatz jeglicher Cookies nicht nur informiert werden, sondern im Fall von nicht zwingend zur Nutzung des Onlineangebots notwendigen Cookies seine aktive Zustimmung per Klick und Häkchen und Button erteilen. Weiteres zum BGH Urteil und seiner Konsequenzen: https://www.activemind.de/magazin/bgh-cookies/ Weiteres zu den groben technischen Anforderungen: https://www.activemind.de/magazin/cookie-consent-banner/#rechtsquellen Bedeutete das EuGH Urteil eine Empfehlung, dürfte das…
In Zeiten, die eine immer größer werdenden Anspruch an die Flexibilität von Arbeitsabläufe stellen, greifen immer mehr Unternehmen auf die Erledigung von unternehmensrelevanten Aufgaben im Home Office zurück. Vor allem in Zeiten von Corona (SARS-CoV-2) lagern viele Unternehmen die geschäftlichen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitern außerhalb der Geschäftsräume aus, nicht zuletzt, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Arbeiten an jedem beliebigen Ort birkt zudem die Chance mit größerer Flexibilität auf größer werdende Herausforderungen an zeitliche Abläufe reagieren zu können. Kommunikation kann mit den richtigen Tools, schneller, strukturierter und zielgerichteter geführt werden und darüber hinaus den Bedarf an physischen Arbeitsplätzen und -räumen…
Neben der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter, die neben die Bemühungen um Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs tritt, stellt sich vielen die Frage, welche Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus überhaupt möglich sind. Neben vielen arbeitsrechtlichen Vorgaben müssen insbesondere auch die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befolgt werden. https://www.activemind.de/magazin/datenschutz-corona/ Auch wenn § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie auch Gesundheitsdaten, durch das Unternehmen zur Gewährleistung der Gesundheit der Mitarbeiter wie auch der Funktionsfähigkeit des Unternehmen selbst verarbeiten kann, so ist die Befragung der…
Wir sind immer für Sie da. Nicht nur aufgrund strenger gesetzlicher wie behördlicher Auflagen, sondern auch auch aufgrund der Anforderungen Ihrer Kunden sowie in der Zusammenarbeit mit Ihren Zulieferern müssen Sie das Richtige, zur richtigen Zeit tun; und das alles im Regelfall unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Wir helfen Ihnen dabei, nicht den Überblick zu verlieren und tun für Sie genau das, was Ihre Aufgabe als Verantwortlicher oder Auftragnehmer ist. Im Regelfall bekommen Sie davon gar nichts mit. Sie hören nur von uns, wenn Sie unsere Unterstützung bedürfen, oder wir Ihre Entscheidungskompetenz.
Einen Schritt voraus. Für die beste Customer Experience ist es entscheidend, seinen Kunden zu kennen. Wer sensibel mit den Daten und Rechten seiner Kunden umgeht, sich also auf das wesentliche zu Wissen über ihn beschränkt, braucht sich nicht nur vor Sanktionen der Behörden nicht zu fürchten. „Je besser Sie die Daten Ihrer Kunden schützen, desto eher sind diese Bereit, Ihnen ihre Daten anzuvertrauen.“ Er schont zudem seine IT-Infrastruktur, behält den nötigen Überblick und fokussiert sich bei seinen unternehmerischen Entscheidungen auf die Daten, die wirklich wichtig sind.
Der Boden der Tatsachen. Seien wir doch mal ehrlich. Es ist und bleibt nur Datenschutz. Egal wie oft sie verhangen werden und egal in welcher Höhe sie ausfallen, Bußgelder erwarten Sie im Regelfall nur dann, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten bewusst und gewollt ignorieren. Über alles andere kann man auch mit den Behörden reden. Dabei kann es schon vorkommen, dass wir auf der Suche nach Lösungen für Ihre Herausforderungen kreativ werden und Gesetze und Regeln solange biegen, bis wir genau das tun, worauf es im Datenschutz ankommt. „Eine den Umständen im Unternehmen entsprechende Umsetzung gesetzlicher Anforderungen“ (vgl. Art. 32 Abs….
Perspektiven erweitern. Effektiver Datenschutz bedeutet, wenn Ihnen und uns klar ist, welche Daten für welchen Zweck, in welcher Art und Weise, unter Einbeziehung welcher weiteren Akteure und mit welchen Schutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Wichtig ist, dass wir Sie und Ihre Kunden umfassend verstehen. So können wir Datenschutz um Ihr Unternehmen herum gestalten und nicht umgekehrt. Aus diesem Grund nehmen wir uns dafür Zeit, soviel wie nötig. Diese Zeit brauch es auch, um ihr Verständnis für den Datenschutz zu vergrößern, um am Ende zum einen Ihr Haftungsrisiko gen 0 fahren und zum anderen den Datenschutz für Ihre Unternehmung gewinnbringend…
Beim Datenschutz ist Timing entscheidend. DSGVO und BDSG lassen Ihrem Unternehmer genügend Spielräume, wenn man ein paar Regeln Aufmerksamkeit schenkt.
Je besser Sie die Daten Ihrer Kunden schützen, desto eher sind diese Bereit, Ihnen ihre Daten anzuvertrauen.