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Weiteres zum BGH Urteil und seiner Konsequenzen: https://www.activemind.de/magazin/bgh-cookies/
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Bedeutete das EuGH Urteil eine Empfehlung, dürfte das BGH Urteil in jedem Fall der Maßstab der Datenschutz-Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung Ihrer Webseiten und der dort eingesetzten Cookies werden.
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