Cookies – Ohne Einwilligung geht (fast) nix!

Seit dem Urteil des BGH vom 28.05.2020 nimmt die Ungewissheit über die datenschutzkonforme Verwendung von Cookies ein Ende, zunächst. Denn auch wenn die genauen technischen Anforderungen der Umsetzung weder durch das Urteil des BGH noch das des EuGH eindeutig sind, so muss der Nutzer einer Webseite vor dem Einsatz jeglicher Cookies nicht nur informiert werden, sondern im Fall von nicht zwingend zur Nutzung des Onlineangebots notwendigen Cookies seine aktive Zustimmung per Klick und Häkchen und Button erteilen.

Weiteres zum BGH Urteil und seiner Konsequenzen: https://www.activemind.de/magazin/bgh-cookies/

Weiteres zu den groben technischen Anforderungen: https://www.activemind.de/magazin/cookie-consent-banner/#rechtsquellen

Bedeutete das EuGH Urteil eine Empfehlung, dürfte das BGH Urteil in jedem Fall der Maßstab der Datenschutz-Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung Ihrer Webseiten und der dort eingesetzten Cookies werden.

Eine recht einfache und automatisierte Lösung stellen sogenannte Cookie Bots dar, die nicht nur die Information des Kunden über die Cookies in Form eines Banners übernehmen und diese Informationen automatisch aus den Cookies auslesen, sondern auch die notwendigen bereichsspezifischen (technisch notwendig, Werbezwecke, Analys) Einwilligungsoptionen bereitstellen und zudem verhindern, dass Cookies vor der Einwilligung durch den Nutzer geladen werden dürfen.

Eine Empfehlung: https://www.cookiebot.com/de/https://www.cookiebot.com/de/