Der Boden der Tatsachen.
Seien wir doch mal ehrlich. Es ist und bleibt nur Datenschutz. Egal wie oft sie verhangen werden und egal in welcher Höhe sie ausfallen, Bußgelder erwarten Sie im Regelfall nur dann, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten bewusst und gewollt ignorieren. Über alles andere kann man auch mit den Behörden reden.
Dabei kann es schon vorkommen, dass wir auf der Suche nach Lösungen für Ihre Herausforderungen kreativ werden und Gesetze und Regeln solange biegen, bis wir genau das tun, worauf es im Datenschutz ankommt.
„Eine den Umständen im Unternehmen entsprechende Umsetzung gesetzlicher Anforderungen“ (vgl. Art. 32 Abs. 1 DSGVO)